Wiesen nicht betreten

  17.04.2020 Oberlunkhofen

Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet beziehungsweise nur soweit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.

Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern wie zum ...


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